zweitwagen-Bonus
In vielen Familien bzw. Haushalten gibt es einen Zweitwagen. Und oftmals ist es
so, dass dieser zu einem späteren Zeitpunkt als das erste Auto angeschafft wurde
- vielleicht auch auf den Namen des Partners bzw. der Partnerin zugelassen. In
diesem Falle kann es sein, dass die Bonus-Malusstufe für diesen Zweitwagen höher
ist, als das zuerst angeschaffte Auto (korrekterweise möchte ich hinzufügen,
dass sich der Zulassungsbesitzer und nicht das Auto die jeweilige
Bonus-/Malus-Stufe erwirbt!)
Dieses Problem bzw. diese Verärgerung mit der
höheren Bonus-/Malus-Stufe und damit verbunden mit der höheren Prämie kann man
lösen mit einem Wechsel zu unserer Versicherungsgesellschaft. In unserem Hause
erhalten Sie mittels einer internen Prämienverrechnung dieselbe
Bonus-Malus-Stufe wie der Erstwagen!

Wie kommen Sie nun in den Genuss dieser ganz hervorragenden Lösung bzw.
dieser wirklich ganz tollen Möglichkeit, dass auch in Ihrem Haushalt beide Auto
dieselbe Bonus-/Malusstufe erhalten ?
Kontaktieren Sie mich einfach per Telefon, per e-mail oder per Telefax. Ich
komme sehr gerne zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch zu
Ihnen nach Hause und erstelle für Sie die Berechnung und die damit verbunden die
enorme Prämieneinsparung, die dadurch entsteht. Natürlich sind Sie auch ganz
herzlich willkommen, dass Sie uns für dieses Gespräch in unserem Kundenbüro in
2340 Mödling, Enzersdorferstrasse 7 besuchen.
Mittels Computer werden die Daten Ihrer beiden Fahrzeuge als
Berechnungsgrundlage für die Errechnung der Prämien verwendet und Sie erfahren
sofort, welche Prämienunterschiede zu Ihren Gunsten bei der Versicherung Ihres
Familienfuhrparks erzielt werden.
Ein selbstverständliches Service dabei ist auch die Beratung und Erledigung
der rechtlich richtigen Vorgangsweise bei der Kündigung der Versicherungen Ihrer
bisherigen wesentlich teureren Gesellschaft.
Die gesetzliche Regelung zur Kündigung von Auto-Haftpflichtversicherungen ist
genau geregelt im § 14, KHVG 1994 - leicht zu merken dabei ist, dass der nächste
Monatserste nach Ihrem Zulassungsdatum (nicht zu verwechseln mit der erstmaligen
Zulassung Ihres Fahrzeuges) das korrekte Kündigungsdatum ist. Einzuhalten ist
dabei eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Sollte es bei Ihrem Wagen bzw. beiden Autos auch eine Kasko-Versicherung
geben, so gibt der Blick in Ihre bisherige KFZ-Polizze Auskunft darüber, mit
welchem Datum die Kasko-Versicherung zu kündigen ist und damit auch ein Wechsel
der Kasko-Sparte zu unserer Versicherungsgesellschaft möglich ist.   |