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Bonus Malus Stufe

zweitwagen-Bonus

In vielen Familien bzw. Haushalten gibt es einen Zweitwagen. Und oftmals ist es so, dass dieser zu einem späteren Zeitpunkt als das erste Auto angeschafft wurde - vielleicht auch auf den Namen des Partners bzw. der Partnerin zugelassen. In diesem Falle kann es sein, dass die Bonus-Malusstufe für diesen Zweitwagen höher ist, als das zuerst angeschaffte Auto (korrekterweise möchte ich hinzufügen, dass sich der Zulassungsbesitzer und nicht das Auto die jeweilige Bonus-/Malus-Stufe erwirbt!)

Dieses Problem bzw. diese Verärgerung mit der höheren Bonus-/Malus-Stufe und damit verbunden mit der höheren Prämie kann man lösen mit einem Wechsel zu unserer Versicherungsgesellschaft. In unserem Hause erhalten Sie mittels einer internen Prämienverrechnung dieselbe Bonus-Malus-Stufe wie der Erstwagen!

Wir brauchen unser Auto und haben es daher gut versichert!

Wie kommen Sie nun in den Genuss dieser ganz hervorragenden Lösung bzw. dieser wirklich ganz tollen Möglichkeit, dass auch in Ihrem Haushalt beide Auto dieselbe Bonus-/Malusstufe erhalten ?

Kontaktieren Sie mich einfach per Telefon, per e-mail oder per Telefax. Ich komme sehr gerne zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause und erstelle für Sie die Berechnung und die damit verbunden die enorme Prämieneinsparung, die dadurch entsteht. Natürlich sind Sie auch ganz herzlich willkommen, dass Sie uns für dieses Gespräch in unserem Kundenbüro in 2340 Mödling, Enzersdorferstrasse 7 besuchen.

Mittels Computer werden die Daten Ihrer beiden Fahrzeuge als Berechnungsgrundlage für die Errechnung der Prämien verwendet und Sie erfahren sofort, welche Prämienunterschiede zu Ihren Gunsten bei der Versicherung Ihres Familienfuhrparks erzielt werden.

Ein selbstverständliches Service dabei ist auch die Beratung und Erledigung der rechtlich richtigen Vorgangsweise bei der Kündigung der Versicherungen Ihrer bisherigen wesentlich teureren Gesellschaft.

Die gesetzliche Regelung zur Kündigung von Auto-Haftpflichtversicherungen ist genau geregelt im § 14, KHVG 1994 - leicht zu merken dabei ist, dass der nächste Monatserste nach Ihrem Zulassungsdatum (nicht zu verwechseln mit der erstmaligen Zulassung Ihres Fahrzeuges) das korrekte Kündigungsdatum ist. Einzuhalten ist dabei eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Sollte es bei Ihrem Wagen bzw. beiden Autos auch eine Kasko-Versicherung geben, so gibt der Blick in Ihre bisherige KFZ-Polizze Auskunft darüber, mit welchem Datum die Kasko-Versicherung zu kündigen ist und damit auch ein Wechsel der Kasko-Sparte zu unserer Versicherungsgesellschaft möglich ist.     

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